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Voraussetzungen für den Quereinstieg Allgemeinbildung
Welche Voraussetzungen braucht es für den Quereinstieg Allgemeinbildung?
  • Ein abgeschlossenes Hochschul- bzw. Universitätsstudium (Diplomstudium mind. 240 ECTS-AP oder BA- und MA-Studium mind. 300 ECTS-AP).
    (bei Bedarfsfächern mind. BA-Abschluss mit 180 ECTS-AP)
  • Ein C1 Deutsch Zertifikat, wenn die Muttersprache nicht Deutsch ist.
  • Eine nach dem Studium liegende, fachlich geeignete Berufspraxis im Ausmaß von mindestens 3 Jahren (in Vollzeit und gegen Bezahlung).
    (bei Bedarfsfächern mind. 1,5 Jahre Berufserfahrung).
Kann ich quereinsteigen, wenn ich einen Sondervertrag im alten Dienstrecht habe?
Wenn Sie im Alten Dienstrecht sind, können Sie nicht für den Quereinstieg zertifiziert werden.
Ein Wechsel aus dem Regelvetrag im alten Dienstrecht, sowie aus dem Sondervertrag im alten Dienstrecht ist nicht möglich.
Welcher akademische Abschluss (mit fachlicher Eignung) ist für den Quereinstieg Sekundarstufe Allgemeinbildung jedenfalls mitzubringen?
Sie benötigen ein fachlich geeignetes abgeschlossenes Hochschul- bzw. Universitätsstudium – Diplomstudium mind. 240 ECTS-AP oder BA- und MA-Studium mind. 300 ECTS-AP (bzw. bei Bedarfsfächern mind. BA-Abschluss mit 180 EC).
Der akademische Abschluss (Universität/FH) muss § 87 Abs. 1 des Universitätsgesetztes (UG) entsprechen. Abschlüsse gemäß § 87 Abs. 2 UG können damit nicht zur Anrechnung gelangen. Dies sind außerordentliche Studien z.B. BA (CE) – (Continuing Education), MA (CE) oder diverse außerordentliche MBA- oder LLM-Abschlüsse.
Die Zertifizierungskommission (ZKQ) prüft in einem 3-stufigen Verfahren, ob sowohl die Berufserfahrung als auch das abgeschlossene Studium (Quellstudium) für ein Unterrichtsfach der Sekundarstufe Allgemeinbildung im Quereinstieg fachlich geeignet ist. Dabei werden die jeweiligen, individuell absolvierten Studieninhalte (alle Lehrveranstaltungen gemäß Curriculum) dem Lehrplan (alle Schulstufen der Sekundarstufe bis zur Reifeprüfung) des angestrebten Unterrichtsfachs gegenübergestellt.
Sie können sich hier registrieren.
Welche Berufserfahrung müssen Quereinsteiger vorweisen können?
Die Berufserfahrung muss als Vollzeitbeschäftigung nachweislich entgeltlich und nach Abschluss eines Studiums erfolgen (Teilzeitbeschäftigung wird anteilig angerechnet). Darüber hinaus muss die berufliche Tätigkeit inhaltlich für das Unterrichtsfach, für das Sie zertifiziert werden, fachlich geeignet sein. Neben der fachlichen Eignung der Berufspraxis für das angestrebte Unterrichtsfach muss auch das abgeschlossene und zugrundeliegende fachlich geeignete Studium im selben Bereich/Fach wie die Berufsausübung erfolgt sein. Folgende Beispiele können die für jeweilige Unterrichtsgegenstände als Orientierung dienen:
  • Deutsch: Tätigkeit als Lektorin bzw. Lektor bei einem Verlag, Bibliotheks- und Dokumentationsdienst, ebenso auch bei einer Verwendung in der Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Lebende Fremdsprache: Tätigkeit als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher oder Übersetzerin bzw. Übersetzer, Tätigkeiten in der Reiseleitung
  • Bewegung und Sport: Tätigkeit als Trainerin oder Trainer
  • Mathematik: Tätigkeiten im Controlling, in der Statistik bzw. im Bankwesen
  • Musik: Tätigkeit als Musikerin oder Musiker in einem Orchester oder als Mitglied einer Band
  • Kunst und Gestaltung bzw. Technik und Design: Tätigkeit als freischaffende Künstlerin oder Künstler, ebenso auch Tätigkeit im Verkauf bei einer Galerie
  • Physik, Biologie und Umweltbildung, Chemie: Tätigkeiten in der Forschung, Labordiagnostik, Umweltanalytik, ebenso auch bei einer Verwendung in der Energie- oder Umweltberatung
    Liste
  • Wichtig: Die Beispiele aus der Berufspraxis können nur als Orientierung dienen, diese werden jedenfalls individuell von der Zertifizierungskommission (ZKQ) geprüft.
Was kann ich tun, wenn ich nicht alle Voraussetzungen erfülle?
Falls Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, können Sie ein reguläres Lehramtsstudium absolvieren.