Allgemeines über die ZKQ
Die ZKQ, Zertifizierungskommission Quereinstieg, ist für die Zertifizierung der Quereinsteiger/innen in der Sekundarstufe Allgemeinbildung zuständig.
Der Quereinstieg für die Sekundarstufe Allgemeinbildung soll Personen mit einem abgeschlossenen Hochschul- bzw. Universitätsstudium (Diplomstudium mind. 240 ECTS-AP oder BA- und MA-Studium mind. 300 ECTS-AP) und entsprechender Berufserfahrung den Umstieg in den Beruf als Lehrer/in ermöglichen.
Die Zertifizierungskommission (ZKQ) prüft, ob das abgeschlossene Studium (Quellstudium) für ein Unterrichtsfach im Quereinstieg fachlich geeignet ist. Dabei werden die jeweiligen, individuell absolvierten Studieninhalte (alle Lehrveranstaltungen gemäß Curriculum) dem Lehrplan (alle Schulstufen der Sekundarstufe bis zur Reifeprüfung) des angestrebten Unterrichtsfachs gegenübergestellt.
Der Quereinstieg für die Sekundarstufe Allgemeinbildung soll Personen mit einem abgeschlossenen Hochschul- bzw. Universitätsstudium (Diplomstudium mind. 240 ECTS-AP oder BA- und MA-Studium mind. 300 ECTS-AP) und entsprechender Berufserfahrung den Umstieg in den Beruf als Lehrer/in ermöglichen.
Die Zertifizierungskommission (ZKQ) prüft, ob das abgeschlossene Studium (Quellstudium) für ein Unterrichtsfach im Quereinstieg fachlich geeignet ist. Dabei werden die jeweiligen, individuell absolvierten Studieninhalte (alle Lehrveranstaltungen gemäß Curriculum) dem Lehrplan (alle Schulstufen der Sekundarstufe bis zur Reifeprüfung) des angestrebten Unterrichtsfachs gegenübergestellt.
Mein Weg in den Quereinstieg Sekundarstufe Allgemeinbildung
Damit ich in die Sekundarstufe Allgemeinbildung quereinsteigen kann, muss ich das Zertifizierungsverfahren für den Quereinstieg Sekundarstufe Allgemeinbildung positiv abschließen und die Bestätigung meiner Eignung von der Zertifizierungskommission Quereinstieg (ZKQ) bekommen.
Wann muss das Zertifizierungsverfahren der ZKQ nicht durchlaufen werden?
Für den Unterricht in berufsbildenden Fächern ist die Zertifizierungskommission nicht zuständig und daher auch kein Zertifizierungsverfahren der ZKQ möglich. Das betrifft etwa die Anstellung als Lehrerin bzw. Lehrerin der Fachtheorie bzw. Fachpraxis (z.B. Mechatronik) an einer HTL. Bezüglich der Berufsbildung wenden Sie sich direkt an Ihre Bildungsdirektion.
Für eine Anstellung in der Volksschule ist ebenso keine Zertifizierung durch die ZKQ möglich.
Für eine Anstellung in der Volksschule ist ebenso keine Zertifizierung durch die ZKQ möglich.
Der Bewerbungsprozess ab Herbst 2026 für die Zertifizierung zum Quereinstieg Sekundarstufe Allgemeinbildung erfolgt „bedarfsorientiert“ – siehe Schritt 2 „Vorregistrierung und Bedarfseinschätzung der Bildungsdirektion (BD)“ sowie FAQs.
Schritt 1: Vorbereitung für die Zertifizierung via „Bewerbung Online“
Meine Bewerbungsunterlagen kann ich ganzjährig auf der Plattform „Bewerbung Online“ unter https://bewerbung.bildung.gv.at/.hochladen und dort ab Herbst 2026 auch jederzeit absenden. Es gibt kein zeitlich begrenztes Registrierungsfenster (mehr). Bei erfolgreicher Übermittlung meiner Unterlagen erhalte ich eine Bestätigungsmail.
(Erforderliche Dokumente für das Zertifizierungsverfahren)
ACHTUNG: Bevor ich den Zertifizierungsprozess beginne, überprüfe ich, ob ich dafür die folgenden Voraussetzungen erfülle!
Schritt 1: Vorbereitung für die Zertifizierung via „Bewerbung Online“
Meine Bewerbungsunterlagen kann ich ganzjährig auf der Plattform „Bewerbung Online“ unter https://bewerbung.bildung.gv.at/.hochladen und dort ab Herbst 2026 auch jederzeit absenden. Es gibt kein zeitlich begrenztes Registrierungsfenster (mehr). Bei erfolgreicher Übermittlung meiner Unterlagen erhalte ich eine Bestätigungsmail.
(Erforderliche Dokumente für das Zertifizierungsverfahren)
ACHTUNG: Bevor ich den Zertifizierungsprozess beginne, überprüfe ich, ob ich dafür die folgenden Voraussetzungen erfülle!