Allgemeines über die ZKQ
Die ZKQ, Zertifizierungskommission Quereinstieg, ist für die Zertifizierung der Quereinsteiger/innen in der Sekundarstufe Allgemeinbildung zuständig.
Der Quereinstieg für die Sekundarstufe Allgemeinbildung soll Personen mit einem abgeschlossenen Hochschul- bzw. Universitätsstudium (Diplomstudium mind. 240 ECTS-AP oder BA- und MA-Studium mind. 300 ECTS-AP) und entsprechender Berufserfahrung den Umstieg in den Beruf als Lehrer/in ermöglichen.
Die Zertifizierungskommission (ZKQ) prüft, ob das abgeschlossene Studium (Quellstudium) für ein Unterrichtsfach im Quereinstieg fachlich geeignet ist. Dabei werden die jeweiligen, individuell absolvierten Studieninhalte (alle Lehrveranstaltungen gemäß Curriculum) dem Lehrplan (alle Schulstufen der Sekundarstufe bis zur Reifeprüfung) des angestrebten Unterrichtsfachs gegenübergestellt.
Der Quereinstieg für die Sekundarstufe Allgemeinbildung soll Personen mit einem abgeschlossenen Hochschul- bzw. Universitätsstudium (Diplomstudium mind. 240 ECTS-AP oder BA- und MA-Studium mind. 300 ECTS-AP) und entsprechender Berufserfahrung den Umstieg in den Beruf als Lehrer/in ermöglichen.
Die Zertifizierungskommission (ZKQ) prüft, ob das abgeschlossene Studium (Quellstudium) für ein Unterrichtsfach im Quereinstieg fachlich geeignet ist. Dabei werden die jeweiligen, individuell absolvierten Studieninhalte (alle Lehrveranstaltungen gemäß Curriculum) dem Lehrplan (alle Schulstufen der Sekundarstufe bis zur Reifeprüfung) des angestrebten Unterrichtsfachs gegenübergestellt.
Wie läuft die Registrierung für den Zertifizierungsprozess ab und was ist für das Registrierungsfenster zu beachten?
Die Registrierung ist (ab 1.9.2025) ausschließlich während eines vorgegebenen Zeitraums (Registrierungsfenster) im Portal Bewerbung-Online (bewerbung.bildung.gv.at) möglich. Dort wird auch das nächste Registrierungsfenster bekannt gegeben. Ihre Unterlagen können Sie im Portal jederzeit unter „Mein Profil“ vorbereiten, damit zum Start der Registrierung alles bereit ist. Alle bis zum 31.8.2025 abgesendeten Registrierungen können weiterhin regulär abgeschlossen werden. Die Kriterien zur Zertifizierung bleiben jedenfalls dieselben (siehe Voraussetzungen für die Zertifizierung). Es stehen 500 Plätze pro Jahr zur Verfügung, die basierend auf den Unterrichtsfächern analysiert werden. Dabei erhalten jene mit besonderem Bedarf den Vorzug, denn nicht alle Fächer haben dieselben Aussichten auf Anstellung als Lehrerin bzw. Lehrer: siehe Ranking 2030 - Blick in die Zukunft.]
Wann muss das Zertifizierungsverfahren der ZKQ nicht durchlaufen werden?
Für den Unterricht in berufsbildenden Fächern ist die Zertifizierungskommission nicht zuständig und daher auch kein Zertifizierungsverfahren der ZKQ möglich. Das betrifft etwa die Anstellung als Lehrerin bzw. Lehrerin der Fachtheorie bzw. Fachpraxis (z.B. Mechatronik) an einer HTL. Bezüglich der Berufsbildung wenden Sie sich direkt an Ihre Bildungsdirektion.
Für eine Anstellung in der Volksschule ist ebenso keine Zertifizierung durch die ZKQ möglich.
Für eine Anstellung in der Volksschule ist ebenso keine Zertifizierung durch die ZKQ möglich.