ZKQ - Zertifizierungskommission Quereinstieg
Was ist der Quereinstieg Allgemeinbildung?
Der Quereinstieg für die Sekundarstufe Allgemeinbildung soll Personen mit einer akademischen (Uni/FH) Ausbildung (mind. 180 EC abgeschlossenes Studium, Bachelorniveau) und entsprechender Berufserfahrung den Umstieg in den Beruf als Lehrer/in ermöglichen.
Für wen ist der Quereinstieg Allgemeinbildung möglich?
Für alle Personen mit einer akademischen (Uni/FH) Ausbildung (mindestens 180 ECTS) und im Anschluss an das Studium relevanter Berufserfahrung (mind. 3-jährige Berufserfahrung, in Mangelsituationen 1,5 jährige Berufserfahrung).
Welche akademische Ausbildung (mit fachlicher Eignung) ist für den Quereinstieg Sekundarstufe Allgemeinbildung jedenfalls mitzubringen?
Der akademischer (Uni/FH) Abschluss muss § 87 Abs. 1 des Universitätsgesetztes (UG) entsprechen. Davon ausgenommen sind jene Abschlüsse, die etwa gemäß § 87 Abs. 2 UG nicht zur Anrechnung gelangen können. Dies sind außerordentliche Studien z.B. BA (CE) – (Continuing Education), MA (CE) oder diverse außerordentliche MBA- oder LLM-Abschlüsse. Die Zertifizierungskommission (ZKQ) prüft, ob das abgeschlossenen Studium (Quellstudium) für ein Unterrichtsfach im Quereinstieg fachlich geeignet ist. Dabei werden die jeweiligen, individuell absolvierten Studieninhalte (alle Lehrveranstaltungen gemäß Curriculum) dem Lehrplan (alle Schulstufen der Sekundarstufe bis zur Reifeprüfung) des angestrebten Unterrichtsfachs gegenübergestellt.
Für welche Schularten / Altersbereiche gilt der Quereinstieg Allgemeinbildung?
Der Quereinstieg qualifiziert für den Unterricht in allgemeinbildenden Fächern im Altersbereich Sekundarstufe 1 und 2, d.h. für Mittelschulen, Polytechnische Schulen, allgemeinbildende und berufsbildende höhere Schulen (11 – 18/19 Jahre).
Achtung: Die Anstellung für die berufsbildenden Fächer (z.B. Fachtheorie/Fachpraxis in der HTL) erfolgt gesondert direkt über die Bildungsdirektion – nicht über den Quereinstieg Allgemeinbildung und nicht über die Zertifizierungskommission.
Achtung: Die Anstellung für die berufsbildenden Fächer (z.B. Fachtheorie/Fachpraxis in der HTL) erfolgt gesondert direkt über die Bildungsdirektion – nicht über den Quereinstieg Allgemeinbildung und nicht über die Zertifizierungskommission.
Gibt es einen Quereinstieg für die Primarstufe (Volksschule)?
Ein Quereinstieg für die Volksschule ist aktuell (noch) nicht möglich. An einem Konzept für den österreichweiten Quereinstieg in der Primarstufe wird aktuell gearbeitet. Die gemeinnützige Bildungsinitiative Teach for Austria startet ab dem Schuljahr 2025/26 an ausgewählten Wiener Volksschulen mit einem Pilotprojekt zum Quereinstieg in der Primarstufe. Informationen dazu finden Sie auf der Webseite teachforaustria.at.
Gibt es einen Quereinstieg für Inklusive Pädagogik (Sonderpädagogik)?
Ab dem Schuljahr 2024/25 ist ein Quereinstieg möglich. Der Einsatz ist an Sonderschulen und im inklusiven Setting (z.B. an Mittelschulen) möglich. Dafür muss das Zertifizierungsverfahren wie im Quereinstieg Sekundarstufe Allgemeinbildung durchlaufen werden. Für bereits im Sondervertrag (im pd-Schema) befindliche Lehrkräfte der Inklusiven Pädagogik besteht die Möglichkeit, direkt über die jeweilige Bildungsdirektion (ohne Zertifikat der ZKQ) einen Umstieg in den Regelvertrag (pd-Schema) zu beantragen. Der Hochschullehrgang startet im Herbst 2025 und ist an der PH Salzburg der PH Steiermark und der PH Wien geplant.
In welchen Fächern besteht für die kommenden Jahre erhöhter Bedarf?
Über die aktuellen Bedarfe der Fächer gibt die Webseite klassejob.at Auskunft. Falls Sie für den für Sie relevanten Unterrichtsgegenstand konkretere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre Bildungsdirektion.