ZKQ - Zertifizierungskommission Quereinstieg
Was ist der Quereinstieg Allgemeinbildung?
Personen, die einen fachlich geeigneten Studienabschluss (kein Lehramtsstudium) mitbringen sowie eine darauf aufbauende mindestens dreijährige Berufspraxis vorweisen können, bekommen die Chance, sich dem Zertifizierungsverfahren für den Quereinstieg zu stellen. Für das Zertifizierungsverfahren können Sie sich während eines vorgegebenen Zeitraums (Registrierungsfenster) registrieren. Die Zertifizierungskommission Quereinstieg (ZKQ) prüft Ihre Eignung gemäß den gesetzlichen Voraussetzungen. Bei positivem Abschluss erhalten Sie ein Zertifikat für ein bzw. mehrere Unterrichtsfächer. Damit können Sie sich für eine ausgeschriebene Stelle als Lehrkraft bei der jeweiligen Bildungsdirektion über das Bewerbungsportal bewerben und eine Anstellung als Lehrerin bzw. Lehrer im Regelvertrag und mit vollem Entgelt erhalten. Mit der Anstellung als Lehrkraft muss ein Hochschullehrgang (berufsbegleitend) an einer Pädagogischen Hochschule absolviert werden.
Welche Voraussetzungen sind für ein Zertifikat für den Quereinstieg Sekundarstufe Allgemeinbildung notwendig?
- Sie möchten sich für ein Fach bzw. Fächer der Sekundarstufe Allgemeinbildung oder im Fachbereich Spezialisierung Inklusive Pädagogik (Fokus Beeinträchtigung) bewerben (z.B. an der Mittelschule, Polytechnischen Schule, Allgemeinbildende höhere Schule). Achtung, keine Zertifizierung für berufsbildende Fächer!
- Sie haben ein abgeschlossenes Hochschul- bzw. Universitätsstudium – Diplomstudium mind. 240 ECTS-AP oder BA- und MA-Studium mind. 300 ECTS-AP (bzw. bei Bedarfsfächern mind. BA-Abschluss mit 180 EC).
- Sie haben mit Ihrem Studium Wissen erlernt, das Sie im angestrebten Unterrichtsfach anwenden können. Ihr Studium ist mit dem angestrebten Unterrichtsfach fachlich verwandt, weil Anteile des Studiums mit Inhalten des Lehrplans für das gewünschte Fach eindeutig übereinstimmen.
- Sie waren nach Abschluss Ihres Studiums mindestens drei Jahre (in Vollzeit und gegen Bezahlung) in einem fachlich geeigneten Kontext beruflich tätig und können dies nachweisen (bzw. bei Bedarfsfächern mind. 1,5 Jahre Berufserfahrung). Für Ihre Berufstätigkeit war Ihr absolviertes Studium eine Voraussetzung. Das im Studium erlernte Wissen haben Sie im Beruf angewendet.
- Sie absolvieren derzeit kein Lehramtsstudium und haben auch in der Vergangenheit keines absolviert.
- Sie hatten noch keine Anstellung an einer Schule im alten Dienstvertrag (auch Sondervertrag).
Liste Wichtig: Die fachlich geeignete Berufspraxis ist nur in Kombination mit einem ebenso fachlich geeigneten Studienabschluss (im selben Bereich/Fach) zertifizierbar.
Welche akademische Ausbildung (mit fachlicher Eignung) ist für den Quereinstieg Sekundarstufe Allgemeinbildung jedenfalls mitzubringen?
Sie benötigen ein fachlich geeignetes abgeschlossenes Hochschul- bzw. Universitätsstudium – Diplomstudium mind. 240 ECTS-AP oder BA- und MA-Studium mind. 300 ECTS-AP (bzw. bei Bedarfsfächern mind. BA-Abschluss mit 180 EC).
Der akademische Abschluss (Universität/FH) muss § 87 Abs. 1 des Universitätsgesetztes (UG) entsprechen. Abschlüsse gemäß § 87 Abs. 2 UG können damit nicht zur Anrechnung gelangen. Dies sind außerordentliche Studien z.B. BA (CE) – (Continuing Education), MA (CE) oder diverse außerordentliche MBA- oder LLM-Abschlüsse.
Die Zertifizierungskommission (ZKQ) prüft in einem 3-stufigen Verfahren, ob sowohl die Berufserfahrung als auch das abgeschlossene Studium (Quellstudium) für ein Unterrichtsfach der Sekundarstufe Allgemeinbildung im Quereinstieg fachlich geeignet ist. Dabei werden die jeweiligen, individuell absolvierten Studieninhalte (alle Lehrveranstaltungen gemäß Curriculum) dem Lehrplan (alle Schulstufen der Sekundarstufe bis zur Reifeprüfung) des angestrebten Unterrichtsfachs gegenübergestellt.
Der akademische Abschluss (Universität/FH) muss § 87 Abs. 1 des Universitätsgesetztes (UG) entsprechen. Abschlüsse gemäß § 87 Abs. 2 UG können damit nicht zur Anrechnung gelangen. Dies sind außerordentliche Studien z.B. BA (CE) – (Continuing Education), MA (CE) oder diverse außerordentliche MBA- oder LLM-Abschlüsse.
Die Zertifizierungskommission (ZKQ) prüft in einem 3-stufigen Verfahren, ob sowohl die Berufserfahrung als auch das abgeschlossene Studium (Quellstudium) für ein Unterrichtsfach der Sekundarstufe Allgemeinbildung im Quereinstieg fachlich geeignet ist. Dabei werden die jeweiligen, individuell absolvierten Studieninhalte (alle Lehrveranstaltungen gemäß Curriculum) dem Lehrplan (alle Schulstufen der Sekundarstufe bis zur Reifeprüfung) des angestrebten Unterrichtsfachs gegenübergestellt.
Für welche Schularten / Altersbereiche gilt der Quereinstieg Allgemeinbildung?
Der Quereinstieg qualifiziert für den Unterricht in allgemeinbildenden Fächern im Altersbereich Sekundarstufe 1 und 2, d.h. für Mittelschulen, Polytechnische Schulen, allgemeinbildende und berufsbildende höhere Schulen (11 – 18/19 Jahre).
Achtung: Die Anstellung für die berufsbildenden Fächer (z.B. Fachtheorie/Fachpraxis in der HTL) erfolgt gesondert direkt über die Bildungsdirektion – nicht über den Quereinstieg Allgemeinbildung und nicht über die Zertifizierungskommission.
Achtung: Die Anstellung für die berufsbildenden Fächer (z.B. Fachtheorie/Fachpraxis in der HTL) erfolgt gesondert direkt über die Bildungsdirektion – nicht über den Quereinstieg Allgemeinbildung und nicht über die Zertifizierungskommission.
Gibt es einen Quereinstieg für die Primarstufe (Volksschule)?
Ein Quereinstieg für die Volksschule ist aktuell (noch) nicht möglich. An einem Konzept für den österreichweiten Quereinstieg in der Primarstufe wird aktuell gearbeitet. Die gemeinnützige Bildungsinitiative Teach for Austria startet ab dem Schuljahr 2025/26 an ausgewählten Wiener Volksschulen mit einem Pilotprojekt zum Quereinstieg in der Primarstufe. Informationen dazu finden Sie auf der Webseite teachforaustria.at.
Gibt es einen Quereinstieg für Inklusive Pädagogik (Sonderpädagogik)?
Ab dem Schuljahr 2024/25 ist ein Quereinstieg möglich. Der Einsatz ist an Sonderschulen und im inklusiven Setting (z.B. an Mittelschulen) möglich. Dafür muss das Zertifizierungsverfahren wie im Quereinstieg Sekundarstufe Allgemeinbildung durchlaufen werden. Für bereits im Sondervertrag (im pd-Schema) befindliche Lehrkräfte der Inklusiven Pädagogik besteht die Möglichkeit, direkt über die jeweilige Bildungsdirektion (ohne Zertifikat der ZKQ) einen Umstieg in den Regelvertrag (pd-Schema) zu beantragen. Der Hochschullehrgang startet im Herbst 2025 und ist an der PH Salzburg der PH Steiermark und der PH Wien geplant.
In welchen Fächern besteht für die kommenden Jahre erhöhter Bedarf?
Über die aktuellen Bedarfe der Fächer gibt die Webseite klassejob.at Auskunft. Falls Sie für den für Sie relevanten Unterrichtsgegenstand konkretere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre Bildungsdirektion.